Ganztagsförderungsgesetz Das Ganztagsförderungsgesetz

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27 fest. So haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab 2029 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse Ganztagsbetreuung zusteht. Für den Ausbau stellt der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Auch an den laufenden Ausgaben wird sich der Bund beteiligen. 

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit sowie die Zeit der Förderung in Ganztagsgrundschulen werden angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 

Die Entwicklung des Ganztagsförderungsgesetzes

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagesbetreuung. Wenn die Kinder aus dem Kindergarten in die Grundschule kommen, stehen viele Eltern vor der Herausforderung, eine bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit zu finden. Mehr Kinder sollen von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren und Familien mit Schulkindern Familie und Beruf besser miteinander vereinen können. Deshalb haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode darauf geeinigt, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg zu bringen. Das Ganztagsförderungsgesetz trat im Oktober 2021 in Kraft. 

In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht bereits ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern. Ein verlässliches ganztägiges Betreuungssystem bietet für viele Grundschulkinder verbesserte Bildungs- und Teilhabechancen. Schülerinnen und Schüler werden über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert. Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote steigern Motivation und Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler und tragen somit zu Chancengleichheit bei.