Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) führt der Bund ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ein. Grundschulkinder haben einen Anspruch auf einen Betreuungsumfang von acht Stunden täglich. In welcher Form die Länder die Ganztagsangebote bereitstellen, entscheiden die Länder selbst: In einigen Ländern werden Grundschulkinder beispielsweise vor allem in Ganztagsschulen, in anderen eher in Horten betreut. Für die Ausgestaltung der Angebote sind die jeweiligen Landesgesetze und -verordnungen ausschlaggebend.
Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
- stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem 1. August 2026
- Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)geregelt und umfasst acht Stunden an fünf Werktagen
- maximal 4 Wochen Schließzeit in den Ferien
Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG)
- Errichtung eines Sondervermögens
- 3,5 Millarden Euro für Finanzhilfen des Bundes für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote