Was ist Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder?
Wenn aus Kindergartenkindern Grundschulkinder werden und der Unterricht häufig mittags endet, stehen Eltern oft vor der Herausforderung, eine bedarfsgerechte Betreuung für ihre Kinder zu finden. Eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kann Zeiten vor und/oder nach dem Unterricht und in den Ferien abdecken. Ganztägige Betreuungsangebote ermöglichen zum einen, dass Eltern von schulpflichtigen Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser meistern können. Zum anderen werden Schülerinnen und Schüler über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert. Hochwertige Bildungsangebote steigern Motivation und Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler und tragen dazu bei, den Bildungserfolg unabhängiger von der sozialen Herkunft zu machen.
Welche Formen der außerunterrichtlichen Betreuung gibt es?
Es gibt unterschiedliche Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Am weitesten verbreitet sind Horte und Ganztagsschulen. Außerdem gibt es weitere bundeslandspezifische Angebote wie die Übermittagsbetreuung oder die verlässlichen Grundschulen. Weitere Informationen bietet der Infotext „Formen der Ganztagsbetreuung“.
Mehr Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern bietet die Linksammlung „Ganztag in den Bundesländern“.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ganztagsschule und einem Hort?
Horte sind in der Regel Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Pädagogisches Personal betreut die Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten. Ganztagsschulen sind in der Trägerschaft öffentlicher oder privater Schulträger. Die außerunterrichtlichen Angebote werden durch eine Mischung aus Lehrpersonal, weiteren pädagogischen Fachkräften und Personal externer Kooperationspartner verwirklicht.
Was kostet die Ganztagsbetreuung?
Die Kosten für eine Ganztagsschule und einen Hort sind in den Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich werden für die Hortbetreuung häufig Elternbeiträge fällig. Der gebundene Ganztagsbetrieb in Schulen ist in der Regel kostenlos. Jedoch können für außerschulische Angebote Elternbeiträge erhoben werden. Zudem fallen häufig Kosten für das Mittagessen oder die Ferienbetreuung an. Mehr Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern bietet die Linksammlung „Ganztag in den Bundesländern“.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder?
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung eines bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. So haben ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab 2029 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse Ganztagsbetreuung zusteht.
Aktuell ist die bundesrechtliche Regelung zur außerunterrichtlichen Betreuung von Grundschulkindern in § 24 Abs. 4 SGB VIII festgeschrieben (objektiv-rechtliche Verpflichtung). Dieser besagt, dass für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten ist. Die meisten Länder haben keine darüberhinausgehenden Regelungen bestimmt. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern besteht aktuell in den vier Ländern Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wie unterstützt der Bund den qualitativen und quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote?
Der Bund unterstützt den Ausbau mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Zudem hat der Bund seine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise aufsteigend an den Betriebskosten beteiligen, ab dem Jahr 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Neben den Investitionen in den Ausbau fördert das Bundesfamilienministerium das ESF-Bundesprogramm „Gemeinsam für Qualität – Kinder beteiligen im Ganztag“. Ziel des Programms ist es, die Qualität in der Ganztagsbetreuung zu verbessern und die Mitbestimmung von Grundschulkindern zu erhöhen.
Wie sieht ein typischer Tagesablauf einer Ganztagsschule aus?
Der Tagesablauf hängt grundsätzlich davon ab, ob es sich um eine offene oder gebundene Ganztagsschule handelt.
Wie in anderen Schulen auch, findet in einer offenen Ganztagsschule der Unterricht am Vormittag gemeinsam in Schulklassen statt. Das wird als additive Form bezeichnet. Meist gibt es für den Regelunterricht einen Stundenplan. All die Kinder, die für den offenen Ganztag angemeldet sind, erhalten anschließend ein warmes Mittagessen. Am Nachmittag können die Kinder die Hausaufgabenbetreuung besuchen oder verschiedene Freizeitangebote wahrnehmen. Das können zum Beispiel Sport, Musik, Malen und Basteln sowie Kochen und Backen sein. Die Nachmittagsbetreuung endet meistens zwischen 15:00 und 17:00 Uhr.
In der gebundenen Ganztagsschule können Unterricht, Pausen und die verschiedenen Freizeitangebote flexibler über den ganzen Tag verteilt angeboten werden. Das nennt sich rhythmisierte Form. Meist findet der Unterricht, der viel Konzentration erfordert am Vormittag statt. Die weniger arbeitsintensiven Unterrichtseinheiten finden nachmittags statt. Alle Kinder erhalten zudem ein warmes Mittagessen. Die Hausaufgaben werden zudem innerhalb des Ganztags erledigt. Ein Schultag in der gebundenen Ganztagsschule endet häufig um 16:00 Uhr.
Wie ist das Mittagessen in einer gebundenen Ganztagsschule organisiert?
Das Mittagessen ist ein wichtiger Bestandteil der Ganztagsschule und gehört selbstverständlich dazu. Ebenso wie ein Essensraum (Mensa). Das Essen wird entweder in der Schule gekocht oder aus einer Großküche geliefert. Dabei bemühen sich viele Schulen um ein gesundes, ausgewogenes und vielfältiges Essensangebot. Für das Mittagessen können gesondert Beiträge für die Eltern erhoben werden.
Welchen Zeitraum decken die Angebote der Ganztagsbetreuung ab?
Die Betreuungszeiten in der Ganztagsbetreuung unterscheiden sich nach Bundesländern, Kommunen und Art der Einrichtungen. Sie können Zeiten vor und nach dem Unterricht abdecken und Betreuung bis zum Nachmittag oder Abend bieten. Einige Betreuungsformen stellen auch Angebote in den Ferien zur Verfügung.
Gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 auch in der Zeit der Schulferien?
Das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass die Länder eine Schließzeit der Ganztagseinrichtung von bis zu vier Wochen während der Schulferien regeln dürfen. Während dieser Zeit muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedoch sicherstellen, dass solche Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit erhalten. Für die übrigen Ferienzeiten, welche nicht in die vierwöchige Schließzeit fallen, gilt der Rechtsanspruch uneingeschränkt fort.
Wie viele Grundschulkinder nutzen Angebote der Ganztagsbetreuung?
2020 besuchten rund 1,6 Millionen Grundschulkinder ein Angebot der Ganztagsbetreuung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Das entspricht einem Anteil von circa 50 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschülern (Kindertagesbetreuung Kompakt).
Welche Qualifikation hat das Personal in der Ganztagsbetreuung?
Die Qualifikation des Personals in der Ganztagsbetreuung unterscheidet sich nach Bundesländern, Kommunen und Art der Einrichtungen. In einem Hort sind in der Regel pädagogische Fachkräfte tätig. In einer Ganztagsschule wird meistens in sogenannten multiprofessionellen Teams zusammengearbeitet. Neben Lehrkräften können auch pädagogische Fachkräfte tätig sein. Die Teams können auch durch Personal externer Kooperationspartner unterstützt werden. Dazu gehören beispielsweise Musiklehrerinnen und -lehrer oder Trainerinnen und Trainer im Sport.
Können an einer Ganztagsschule oder in einem Hort ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beziehungsweise ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden?
Grundsätzlich ist das möglich. Nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten beziehungsweise Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst können auch an einer Ganztagsschule oder in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise einem Hort ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden. Die Einsatzfelder sind unterschiedlich: Das können zum Beispiel die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung oder Aktivitäten innerhalb der Freizeitangebote sein (Malen, Basteln, Musik etc.).
Wo finde ich weitere Informationen?
Die Links und Downloads bieten weitere Informationen und verweisen auf die zuständigen Stellen in den Bundesländern. Weitere Fragen und Anregungen können an das Kontaktformular des Portals „Recht auf Ganztag“ gestellt werden.