Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.recht-auf-ganztag.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestrebt, die Website www.recht-auf-ganztag.de sowie mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung nach dem BITV 2.0-Testverfahren:
- Erste Prüfung: 14.10.2024
- Erneute Prüfung: September 2025
In der ersten Prüfung wurden mehrere Barrieren identifiziert. Ein Großteil dieser Barrieren wurde bis zur erneuten Prüfung im September 2025 behoben. Dennoch besteht derzeit weiterhin eine Einschränkung:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Tastaturbedienung: Ein Bedienelement (Zeitstrahl-Komponente) ist noch nicht vollständig per Tastatur erreichbar (Prüfschritt 9.2.1.1 „Ohne Maus nutzbar“).
An der vollständigen Beseitigung der verbliebenen Barriere wird aktuell gearbeitet.
Diese Website ist daher teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.10.2025 zuletzt aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Kontaktpersonen
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.recht-auf-ganztag.de auffallen, können Sie sich an das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden:
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat ÖA
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 18 5550
E-Mail: internetredaktion@bmbfsfj.bund.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.recht-auf-ganztag.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de