Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.recht-auf-ganztag.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestrebt, die Website www.recht-auf-ganztag.de sowie mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung auf Grundlage des BITV 2.0-Testverfahrens.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Alternativtexte: Teilweise fehlen aussagekräftige Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Buttons (Prüfschritte 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente und 9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte)
- Video in Deutscher Gebärdensprache: Es fehlt eine mediale Alternative (zum Beispiel Untertitel oder Textfassung) (Prüfschritt 9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos)
- HTML-Struktur: Listen werden technisch nicht korrekt ausgezeichnet (zum Beispiel bei FAQ-Akkordeons) (Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen)
- Zoomfunktion: Bei 200 Prozent Vergrößerung kommt es zu Darstellungsproblemen (zum Beispiel Überlappungen, abgeschnittene Inhalte) (Prüfschritt 9.1.4.4 Text auf 200 Prozent vergrößerbar)
- Tastaturbedienung: Einige Inhalte und Funktionen sind per Tastatur nicht oder nur eingeschränkt nutzbar (Prüfschritt 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar)
- Fokusführung: Der Tastaturfokus ist nicht immer sichtbar oder korrekt dargestellt (Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich)
- Fokus verdeckt: Der sichtbare Fokus wird teilweise durch andere Elemente überlagert (Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich)
- Beschriftungen: Sichtbare Beschriftungen stimmen nicht immer mit dem technisch zugänglichen Namen überein (Prüfschritt 9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens)
An einer Beseitigung der noch bestehenden Barrieren wird gearbeitet.
Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.05.2022 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Kontaktpersonen
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.recht-auf-ganztag.de auffallen, können Sie sich an das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden:
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat ÖA
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 18 5550
E-Mail: internetredaktion@bmfsfj.bund.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.recht-auf-ganztag.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de