Kindertagesbetreuung Kompakt Neue Ausgabe „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022“

In der achten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ veröffentlicht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) aktuelle Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Jahr 2022 sowie im Zeitverlauf. 

Nachdem die Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Vorjahr erstmals gesunken ist, nehmen im Jahr 2022 wieder rund 56.000 Grundschulkinder mehr als im Jahr zuvor ein Betreuungsangebot in Anspruch. Die Betreuungsquote von Kindern im Grundschulalter beträgt damit rund 55 Prozent.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Die deutliche Lücke von 18 Prozent zwischen Betreuungsbedarf und Betreuungsquote bei Eltern von Grundschulkindern zeigt, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist wichtig für Kinder und Eltern. Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen 2030 dann 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Betreuungszahlen für Kinder unter drei Jahren 

Die Daten zeigen, die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Dennoch übersteigt der Betreuungsbedarf der Eltern noch immer das Angebot. Deshalb muss der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland weiter gefördert werden, um ein bedarfsgerechtes qualitativ hochwertiges Angebot zu erreichen.

Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 838.698 Kinder unter drei Jahren eine Kita oder Kindertagespflege. Das sind 28.790 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote der unter Drei-jährigen betrug am 1. März 2022 demnach 35,5 Prozent. Damit ist die Betreuungsquote im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte leicht gestiegen. Im Vergleich zum Referenzjahr 2006 hat sich die Betreuungsquote hingegen deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 noch bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen.

Betreuungszahlen für Kinder zwischen drei und sechs Jahren

Bei den Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren lag die Betreuungsquote am 1. März 2022 bei 92 Prozent. Das entspricht 2.651.611 Kindern, rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Angebot der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.

Zehn Jahre Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung 

Seit 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Rund zehn Jahre später hat sich viel im Ausbau der Kindertagesbetreuung getan. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen ist im Jahr 2022 so hoch wie noch nie. Die Zahlen zeigen: Die intensiven Bemühungen und Initiativen des Bundes zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren tragen Früchte. Die Zahlen der neuen Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ verdeutlichen jedoch auch, dass der Betreuungsbedarf der Eltern noch nicht gedeckt ist. So beträgt die Lücke zwischen Betreuungsbedarf und Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen 13, 6 Prozentpunkte und bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren 4,5 Prozentpunkte. Bezogen auf die Betreuungsbedarfe der Eltern von Kindern im Grundschulalter liegt die Lücke sogar bei 18 Prozentpunkten. Damit veranschaulichen die Zahlen, dass die Betreuungsangebote weiter ausgebaut werden müssen, um ein bedarfsgerechtes qualitativ hochwertiges Angebot zu erreichen.

Präpandemisches Niveau wieder erreicht

Nachdem für das Jahr 2021 erstmals ein Rückgang an betreuten Kindern verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp 4 Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch nun wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort. 

Mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das KiTa-Qualitätsgesetz ist eine Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu steigern. Das KiTa-Qualitätsgesetz setzt dabei einen klaren Fokus auf die Bereiche, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind: u. a. die Gewinnung von Fachkräften, die Gewährung zusätzlicher Zeit für Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen. 

Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund zudem auf die Gewinnung und Sicherung von ausreichend und gut qualifizierten Fachkräften. Erzieherinnen und Erzieher tragen dazu bei, allen Kindern in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Bereits heute bestehen vielerorts Engpässe, die sich verschiedenen Studien zufolge in den nächsten Jahren verschärfen könnten.