Bildungsgerechtigkeit Chancengleichheit durch Bildung weiter vorantreiben

Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutiert auf einer Podiumsdiskussion
Lisa Paus zu Gast beim Podiumsgespräch: „(Kein) Aufstieg durch Bildung?“ an der Bucerius Law School in Hamburg © Jannik Matern/ Bucerius Law School

Am 24. Januar hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus in Hamburg an einer Podiumsdiskussion teilgenommen, um über die Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder und den Aufstieg durch Bildung zu sprechen. Die Veranstaltung fand im Rahmen des interdisziplinären Projekts „Bildung ist Bürgerrecht“ der ZEIT-Stiftung Bucerius und der Bucerius Law School statt.

Lisa Paus: „Bildung ist mehr als Schule. Bildung findet in der Familie als erstem Bildungsort statt, aber auch in der Kindertagesbetreuung und in der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder. Der Bund hat seit 2008 mehr als sechs Milliarden in die frühkindliche Bildung investiert. Er unterstützt zudem Länder und Kommunen in den kommenden Jahren mit weiteren Milliarden beim Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter.“

Noch immer besteht in Deutschland ein enger Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf. Wer einmal von Armut betroffen ist, findet über Generationen hinweg nur schwer aus ihr raus. Das hat unmittelbare Folgen für Gesellschaft und Demokratie. Bildung hat eine zentrale Rolle beim Ausgleich bestehender Benachteiligungen. Gelingende Lebensführung und soziale Integration bauen auf Bildungsprozessen auf, die nicht nur in der Schule, sondern auch in Familien, Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit und beruflicher Bildung stattfinden.  

Die Bundesregierung investiert mit dem KiTa-Qualitätsgesetz rund vier Milliarden Euro in die Qualität von Kitas und Kindertagespflege. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau wird den Ländern rund drei Milliarden Euro an Finanzhilfen für Investitionen bereitgestellt. Zudem ist im Ganztagsförderungsgesetz geregelt, dass ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird. Ab 2026 wird der Bund sich auch an den laufenden Kosten für den Ganztagsausbau beteiligen.