Gute, gerechte Bildung für Kinder und Jugendliche, eine moderne Lern- und Schulkultur, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt für Mütter und Väter: Ganztagsbetreuung kann viel leisten. Auch deshalb kommt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27. Aber auf dem Weg dorthin haben die Länder und Kommunen oft noch viel Arbeit vor sich. Daher wurde nun das Investitionsprogramm Ganztagsausbau verlängert. Kommunen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe können Mittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau damit bis Ende 2029 abrufen und bis Ende 2030 abrechnen. Antragsstellung und Bewirtschaftung der Mittel übernehmen die Bundesländer.Das „Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der Fristverlängerung greift die Bundesregierung die Rückmeldung derjenigen auf, die vor Ort für eine gute Ganztagsbetreuung verantwortlich sind.
Verhältnisse für Kinder und Jugendliche verbessern
Bildungs- und Familienministerin Karin Prien betonte bereits bei der ersten Beratung im Bundesrat am 13. Juni: Die Bundesregierung nimmt die Realitäten in den Ländern und Kommunen ernst. Die Verlängerung der Fristen gibt ihnen nun die Möglichkeit, begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen umzusetzen. Damit bekommen sie Luft, um Verfahren zum Abschluss zu bringen und die Qualität ihrer Angebote zu sichern.
Mit dem Investitionsprogramm schaffen Bund und Länder gemeinsam die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier. Das Ziel: gute Bildungsübergänge und bessere Chancen für alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder Wohnort. Die Fristverlängerung des Investitionsprogramms, das knapp 3 Milliarden Euro umfasst, ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung.