Gesetzesvorhaben Mehr Angebote in den Schulferien: Ganztagsbetreuung wird breiter aufgestellt

Das Bild zeigt mehrere Kinder in einem Klettergerüst
© Recht auf Ganztag/ Andreas Schöttke

Ab 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft. Zunächst haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Anschließend  wird er jahrgangsweise erweitert, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 Kinder der ersten bis vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben – auch in den Ferien.

Neu geregelt wird nun: Auch Angebote der Jugendarbeit, zum Beispiel Ferienspiele der Jugendpflege oder Ferienprogramme von Vereinen, können diesen Anspruch erfüllen. Angebote der Jugendarbeit sind damit in Ferienzeiten der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen gleichgestellt und können bei der Planung und Organisation einbezogen werden.

Das neue Gesetz entlastet die Kommunen, da sie bei der Gestaltung der Ferienbetreuung künftig stärker mit Trägern der Jugendarbeit zusammenarbeiten können. Es stärkt die Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien und schafft mehr Möglichkeiten für Städte und Gemeinden. Außerdem schafft es bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eltern wissen ihre Kinder auch in den Ferien gut betreut. Das stärkt gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Deutschland: Wer Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren kann, steht dem Arbeitsmarkt zuverlässiger zur Verfügung. So wird letztlich auch das Fachkräftepotenzial in Deutschland gestärkt.

Weitere Informationen zum Gesetzesverfahren und zur rechtlichen Ausgestaltung finden Sie auf der Webseite des BMBFSFJ.