Studie zum Ausbau- und Personalbedarf in der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern

Cover der Broschüre "Plätze. Personal. Finanzen"

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztag in Kraft. Dieser soll stufenweise eingeführt werden. Der Forschungsverbund DJI/TU Dortmund hat eine Publikationsreihe unter dem Titel „Plätze. Personal. Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030“ veröffentlicht. Im zweiten Teil stehen die Ganztagsbedarfe im Fokus. Die Studie untersucht die Ausgangslage im Schuljahr 2019/2020. Darauf basierend wurden die Bedarfe für das Schuljahr 2029/2030 berechnet. Bis dahin soll der Rechtsanspruch für alle Klassenstufen eingeführt worden sein. Die Bedarfe werden für den Ausbau von Plätzen, Personal und Finanzen in Ganztagsangeboten berechnet.

Die Autorinnen und Autoren rechnen mit rund 600.000 zusätzlichen Ganztagsplätzen, die für die Umsetzung des Rechtsanspruchs bis zum Schuljahr 2029/2030 geschaffen werden müssen. Die daraus entstehenden fachlichen und politischen Herausforderungen werden diskutiert.