Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wurde die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den kommenden Jahren werden daher neue Plätze geschaffen, beispielsweise durch den Umbau von bestehenden Gebäuden oder den Neubau. Gleichzeitig soll der qualitative Ausbau weiter voranschreiten und ganztägige Angebote kindgerecht gestaltet werden. Mit dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau stellt der Bund den Ländern fast drei Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder zur Verfügung.
Mehr Plätze: Der quantitative Ausbau
Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung den ersten Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (GaFöG-Bericht) vorgelegt. Dieser zeigt: In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter deutlich ausgebaut. Trotz der umfangreichen Maßnahmen von Kommunen, Ländern und dem Bund ist der Ausbaubedarf weiterhin hoch.
Der GaFöG-Bericht verdeutlicht, dass im Schuljahr 2021/2022 circa 1,7 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung mit Schulkindbetreuung (Hortangebote) in Anspruch nahmen. Dies waren rund 55 Prozent aller Kinder im Grundschulalter. Gleichzeitig äußerten 64 Prozent der Eltern von Kindern im Grundschulalter einen Betreuungsbedarf länger als bis 14:30 Uhr. Damit gab es bundesweit noch eine Lücke von 9 Prozentpunkten zwischen der tatsächlichen Inanspruchnahmequote von Angeboten für Kinder im Grundschulalter und dem Ganztagsbedarf. Weitere neun Prozent der Eltern formulieren einen Bedarf an einer Übermittagsbetreuung, das heißt kürzeren Angebotsumfängen.
Um unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, der Betreuungswünsche der Eltern und des stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs ein bedarfsdeckendes Angebot vorhalten zu können, müssen bis zum Schuljahr 2029/2030 bundesweit etwa 480.000 Plätze neu geschaffen werden.
Mehr Qualität: Die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags
Neben dem Ausbau von Ganztagsplätzen soll der Ganztag auch qualitativ weiterentwickelt werden. Dazu werden beispielsweise pädagogische Konzepte umgesetzt, die die Mitbestimmung von Kindern fördern oder die Schule in den Sozialraum hinein öffnen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2023 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag beschlossen. An dem Prozess wurden auch die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Bund, sowie zivilgesellschaftliche und fachpolitische Organisationen beteiligt. Als Ergebnis wurden im Oktober 2023 zwölf Empfehlungen durch die KMK beschlossen. Während die Umsetzung dieser Empfehlungen in der Verantwortung der Länder liegt, begleitet der Bund die Weiterentwicklung der Qualität beispielsweise durch den Zivilgesellschaftlichen Dialog sowie Studien und Fachtagungen. Weiterhin haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im April 2023 einen Kongress unter Beteiligung zahlreicher Akteure veranstaltet, der sich dem Thema „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“ widmete. Auch 2024 organisieren das BMBF und das BMFSFJ einen Ganztagskongress. Dabei soll das Thema „Ganztag multiprofessionell gestalten“ im Fokus stehen.
Über das ESF-Bundesprogramm „Gemeinsam für Qualität - Kinder beteiligen im Ganztag“ fördert der Bund seit Oktober 2022 die Weiterentwicklung von Ganztagsgrundschulen und Ganztagsangeboten für Grundschulkinder. Der Fokus liegt dabei auf der Mitbestimmung durch die Kinder. Mit dem Bundesprogramm werden die Fortbildung und Begleitung der Fachkräfte gefördert sowie Angebote, die demokratisches Handeln und Beteiligung von Kindern stärken.