Formen der Ganztagsbetreuung

Die Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind sehr vielfältig. Grundsätzlich können vier Formen unterschieden werden:

1. Angebote in Verantwortung der Schule (Ganztagsschulen)

Die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) hat definiert, dass Schulen als Ganztagsschulen gelten, wenn sie den Schülerinnen und Schülern an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot im Umfang von mindestens sieben Zeitstunden am Tag inklusive Mittagessen bieten, das sowohl Unterricht als auch außerunterrichtliche Bildung und Betreuung umfasst. Der von der KMK für Ganztagsschulen definierte, zeitliche (Mindest-)Umfang ist damit geringer als der im GaFöG definierte Umfang des ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs (acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche).

Viele Ganztagschulen kooperieren mit Vereinen oder Verbänden vor Ort und bieten gemeinsame Bildungs- und Betreuungsangebote an. Das sind zum Beispiel Sport, Musik, Kochen und Backen, Werken oder auch gemeinsame Ausflüge. Dabei arbeiten oft sogenannte multiprofessionelle Teams zusammen. Das heißt ein Team aus Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und weiteren pädagogischen Fachkräften.  

2. Kindertageseinrichtungen in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe (Horte)

In Horten werden die Schülerinnen und Schüler von pädagogischem Personal vor dem Unterrichtsbeginn und/oder nach dem Unterrichtsende betreut. Tageseinrichtungen lassen sich unterscheiden in Einrichtungen, in welchen ausschließlich Schulkinder betreut werden (eigenständige Hortangebote) und Einrichtungen, in welchen neben Schulkindern auch Kinder vor dem Schuleintritt betreut werden (altersgemischte Kindertageseinrichtungen). Diese befinden sich entweder direkt in Gebäuden oder auf Grundstücken von Grund- und Förderschulen oder auch räumlich entfernt von diesen.

3. Angebote in Kooperation von Schule und Kinder- und Jugendhilfe

Auch Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Trägern sind schulische Ganztagsangebote, wenn Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung zumindest eine Mitverantwortung für das Angebot trägt.

4. Weitere Angebote

In fast allen westdeutschen Ländern gibt es weitere Angebotsformen – also außerunterrichtliche Angebote, die weder in der Verantwortung der Schulen noch in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe liegen. Hierzu zählen beispielsweise Angebote von sogenannten Übermittagsbetreuungen, die häufig durch die Kommune angeboten oder beauftragt werden. Im Vergleich zu den Angeboten in Ganztagsschulen und Tageseinrichtungen weisen diese weiteren Angebote meist einen geringeren zeitlichen Umfang auf und sind flexibler sowie niedrigschwelliger.