FAQs für Eltern

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder? 

Ja, aber er gilt erst ab dem Schuljahr 2026/27 und zunächst nur für Kinder, die im Sommer neu eingeschult werden.

Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter  (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), das im Jahr 2021 vom Bundestag beschlossen wurde.

Der Rechtsanspruch wird jahrgangsweise eingeführt und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für Kinder in den Klassenstufen eins bis vier.

Familien haben einen Anspruch auf Bildung und Betreuung von acht Zeitstunden an allen Werktagen. Die Unterrichtsstunden werden auf diese acht Stunden angerechnet. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Die Bundesländer dürfen allerdings festlegen, dass die Betreuung bis zu vier Wochen im Jahr geschlossen ist.

Wichtig: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass Kinder verpflichtend an einer Ganztagsbetreuung teilnehmen müssen. Eltern entscheiden selbst, ob sie das Angebot nutzen möchten.

Welchen Zeitraum decken die Angebote der Ganztagsbetreuung ab? 

Die Betreuungszeiten in der Ganztagsbetreuung unterscheiden sich nach Bundesländern, Kommunen und Art der Einrichtungen. Sie können Zeiten vor und nach dem Unterricht abdecken und Betreuung bis zum Nachmittag oder Abend und in den Ferien bieten.  

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 stufenweise eingeführt wird, umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen inklusive der Unterrichtszeit und der Ferien. Die Länder können eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Diese müssen nicht zusammenhängend sein.

Was ist Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter?

Ganztag findet in unterschiedlichen Formen statt. Je nach Bundesland oder Region finden Sie in der Regel eines oder mehrere der folgenden Angebote:

1. Ganztagsschulen
In Ganztagsschulen werden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote an einen Ort und in schulischer Verantwortung angeboten. Häufig auch gemeinsam mit einer weiteren Organisation, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, und die Betreuungsangebote verantwortet.

2. Horte 
Horte sind Kindertageseinrichtungen für Grundschulkinder nach dem Unterricht. Manche betreuen nur Schulkinder, andere zusätzlich auch jüngere Kinder. Horte befinden sich entweder direkt in Gebäuden oder auf Grundstücken von Grund- und Förderschulen oder auch räumlich entfernt von diesen. Häufig kooperieren Horte eng mit den jeweiligen Grundschulen.

3. Weitere Angebote
Insbesondere in westdeutschen Ländern gibt es weitere außerunterrichtliche Angebotsformen wie z.B. Übermittagsbetreuungen, diese finden ergänzend zur Grundschule statt.
Mehr Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite "Ganztag in den Bundesländern"
 

Was ist der Unterschied zwischen einer Ganztagsschule und einem Hort? 

Hort
Ein Hort ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Dort werden Grundschulkinder betreut und in ihrer Entwicklung unterstützt. Für Horte gelten besondere gesetzliche Vorgaben und Genehmigungen.

Ganztagsschule
Eine Ganztagsschule  verbindet Unterricht mit zusätzlichen Angeboten am Nachmittag. Dazu gehören zum Beispiel Hausaufgabenbetreuung, Sport, Musik oder kreative Angebote. Oft arbeitet die Schule dafür mit Vereinen oder anderen Partnern zusammen.

Es gibt verschiedene Formen:

  • Offene Ganztagsschule: Teilnahme freiwillig
  • Gebundene Ganztagsschule: Teilnahme an bestimmten Tagen verpflichtend
  • Teilgebundene Ganztagsschule: Mischung aus beiden Formen

Wie sieht ein typischer Tagesablauf einer Ganztagsschule aus? 

Grundsätzlich gibt es zwei Grundtypen. Entweder finden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote über den ganzen Tag verteilt statt oder der Unterricht am Vormittag und Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag. In jedem Fall gehören dazu ein Mittagessen, freie Zeit zum Spielen und verschiedene Freizeitangebote in Kooperation mit Vereinen und Engagierten. Hausaufgaben werden in der Regel innerhalb des Ganztags erledigt.

Wie ist das Mittagessen in einer gebundenen Ganztagsschule organisiert? 

Das Mittagessen ist ein wichtiger Bestandteil ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und gehört selbstverständlich dazu. Das Essen wird entweder in der Schule gekocht oder aus einer Großküche geliefert. Das Essen soll gesund, ausgewogen und vielfältig sein. Eine gesunde und nachhaltige Mittagsverpflegung schafft für alle Kinder neue Chancen für ein gesundes Aufwachsen. Immer mehr Schulen richten sich dabei nach den Qualitätsstandards für die Verpflegung an Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung . In einigen Bundesländern sind diese verpflichtende Grundlage für die Schulverpflegung. Für das Mittagessen können gesondert Beiträge für die Eltern erhoben werden. Familien im Transferleistungsbezug erhalten die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket  erstattet.

Warum sollen ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ausgebaut werden? 

Im Ganztag werden Fähigkeiten gestärkt und Talente gefördert. Gute ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglichen vielfältige und individuellere Bildung für alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder sozialem Umfeld.

Kinder stehen im Mittelpunkt beim Ausbau der Ganztagsbetreuung. Sie nutzen ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote dann gern, wenn sie kindgerecht gestaltet sind. Dort schließen Kinder Freundschaften, entdecken gemeinsam ihre Welt, erleben und lernen Neues. Es entstehen Bildungschancen, die Benachteiligungen ausgleichen können und besondere Begabungen fördern. Ganztag ist Lebensort. In zeitgemäßen Ganztagsangeboten sind Kinder mittendrin in der Gesellschaft.

Verlässliche Angebote ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote entlasten Familien. Eine hochwertige Betreuung für Kinder von 0 bis 10 Jahren ermöglicht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und verhindert unfreiwillige Teilzeitarbeit von Müttern.

Daher ist es wichtig, dass nicht nur bedarfsgerecht Ganztagsplätze geschaffen werden, sondern auch die Qualität stimmt. Wie gute Qualität im Ganztag entstehen kann, haben die Kultusminister der Länder in Empfehlungen zum Ganztag  dargelegt.

Wie unterstützt der Bund den qualitativen und quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote? 

Der Bund finanziert den Ganztagsausbau mit. Er stellt den Ländern Finanzhilfen  für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2020 bis 2029 zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der laufenden Belastungen der Länder, welche durch die jahrgangsweise Einführung des Rechtsanspruchs entstehen, entlastet der Bund die Länder zudem stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 durch geänderte Umsatzsteueranteile. Den Ländern stehen damit weitere Anteile in Höhe von 135 Mio. € in 2026 zu, die bis 2030 auf 1,3 Mrd. € p.a. ansteigen. Die mit der Ganztagsbetreuung verbundenen Betriebskosten unterliegen der Finanzierungsverantwortung der Länder.

Außerdem gibt es weitere Förderprogramme des Bundes  im Bereich ganztägiger Bildung und Betreuung für Grundschulkinder, über die gezielt die Qualitätsentwicklung im Ganztag gefördert wird.

Werden für die Teilnahme an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten Elternbeiträge erhoben? 

Die Kosten für eine Ganztagsschule und einen Hort sind in den Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt. 

Horte, die der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet sind: Hier unterscheiden die Bundesländer und Kommunen selbst, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge für die Inanspruchnahme dieser Angebote erheben. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Es besteht eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig. Seit 1. August 2019 müssen Familien in ganz Deutschland keine Elternbeiträge mehr bezahlen, wenn sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen nach dem SGB II, Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Darüber hinaus kann die Erhebung von Elternbeiträgen im Einzelfall unzumutbar sein. Der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe ist verpflichtet, zur Beitragsbefreiung zu beraten.

Ganztagsgrundschulen: Der gebundene Ganztagsbetrieb in Schulen ist in der Regel kostenlos. Jedoch können für außerschulische Angebote Elternbeiträge erhoben werden. Zudem fallen häufig Kosten für das Mittagessen oder die Ferienbetreuung an. 

Mehr Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite "Ganztag in den Bundesländern"

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auch in der Zeit der Schulferien? 

Ein verlässliches, bedarfsdeckendes und kindgerechtes Betreuungsangebot ist sowohl zu Schul- als auch in den Ferienzeiten notwendig, um Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern zu stärken.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 stufenweise eingeführt wird, umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen inklusive der Unterrichtszeit und gilt auch in den Ferien. Die Länder können eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Diese müssen nicht zusammenhängend sein.

Neben Angeboten von Horten und Schulen oder deren Kooperationspartnern sind in den Schulferien auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch unmittelbar rechtsanspruchserfüllend, wenn sie von öffentlichen Trägern oder anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe organisiert werden.

Während der Schließzeit muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedoch sicherstellen, dass solche Kinder, für die Erziehungsberechtigte keine Betreuungsmöglichkeit haben, anderweitig betreut werden.

Wie viele Grundschulkinder nutzen ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote und wie hoch ist der Betreuungsbedarf der Eltern? 

Die Zahl der Kinder, die ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, wächst stetig. 57% aller Kinder werden ganztägig betreut. Doch wünschen sich 65% der Eltern von Kindern im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung, 12% haben einen kürzeren Betreuungsbedarf bis max. 14:30 Uhr (Übermittagsbetreuung) und nur 23% haben keinen Betreuungsbedarf.

Gleichzeitig schreitet der Ausbau der Ganztagsplätze kontinuierlich voran. Mit den Ländern ist sich die Bundesregierung in der Einschätzung einig, dass es zum Start des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 grundsätzlich ausreichend Ganztagsplätze geben wird. Doch kann sich die Situation je nach Bundesland und Region sehr unterschiedlich darstellen.

Die Bundesregierung überprüft jährlich den Ausbaustand und den Bedarf der Eltern und berichtet hierüber im GaFöG-Bericht  an den Bundestag.

Werden für die Teilnahme an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten Elternbeiträge erhoben?

Die Elternbeiträge für Ganztagsschulen oder Horte sind in den Ländern und Kommunen unterschiedlich geregelt.

Horte 
Die Höhe der Elternbeiträge legen Bundesländer und Kommunen fest. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Es besteht allerdings eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig. Seit dem 1. August 2019 müssen Familien in ganz Deutschland keine Elternbeiträge mehr bezahlen, wenn sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen nach dem SGB II, Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Darüber hinaus kann die Erhebung von Elternbeiträgen im Einzelfall unzumutbar sein. Der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe ist verpflichtet, zur Beitragsbefreiung zu beraten.

Ganztagsgrundschulen
Der gebundene Ganztagsbetrieb in Schulen ist in der Regel kostenlos. Jedoch können für außerschulische Angebote Elternbeiträge erhoben werden. Zudem fallen häufig Kosten für das Mittagessen oder die Ferienbetreuung an. In offene Ganztagsschulen und weiteren Betreuungsangeboten fallen in der Regel Elternbeiträge an, die häufig sozial gestaffelt sind.
Mehr Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite "Ganztag in den Bundesländern".
 

Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten? 

Die Qualifikation des Personals in der Ganztagsbetreuung unterscheidet sich nach Bundesländern, Kommunen und Form der Betreuung.

In Horten arbeiten ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, aber auch andere pädagogische Ausbildungen und Qualifikationen sind möglich.

In schulischen Angeboten sind je nach Situation vor Ort und je nach landesrechtlichen Vorgaben Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und weiteres Personal mit unterschiedlichen Qualifikationen tätig. Mitarbeitende ohne pädagogische Erstausbildung sollten eine Weiterbildung besucht haben. Für die Gestaltung solcher Weiterbildung hat der Bund das Qualifizierungskonzept KoGaT entwickelt.

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote können auch durch Personal externer Kooperationspartner durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Musiklehrerinnen und -lehrer oder Trainerinnen und Trainer im Sport.

Können an einer Ganztagsschule oder in einem Hort ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beziehungsweise ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden? 

Grundsätzlich ist das möglich. Nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten beziehungsweise dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst können auch an einer Ganztagsschule oder in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise einem Hort ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst geleistet werden.

Gilt der Rechtsanspruch auch für Kinder mit Förderbedarf? Und schließen die Leistungen zur Teilhabe an Bildung schulische Ganztagsangebote mit ein?

Im Bundesteilhabegesetz sind Leistungen beschrieben, die die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen sollen. Hierzu zählen die Leistungen der Teilhabe an Bildung und der Sozialen Teilhabe. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung schließen schulische Ganztagsangebote mit ein, wenn die Betreuungs- und Förderleistungen: 

  • am Nachmittag im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen und unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt werden;
  • an den stundenplanmäßigen Unterricht anschließen;
  • in der Regel in der Schule oder deren Umfeld durchgeführt werden.


Für die Ausgestaltung der Angebote der Nachmittags- und Ferienbetreuung in den Schulen sind die Bundesländer verantwortlich. Sie unterscheiden sich deshalb von Land zu Land, etwa im Blick darauf, wer die Leistungen empfangen darf, den Betreuungsumfang, die Kosten oder die Verschränkung mit dem Unterricht. Sofern Angebote nicht ohne Unterstützung in Anspruch genommen werden können, kommen Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe (beispielsweise Assistenzleistungen) in Betracht, um die Teilhabe zu ermöglichen.
Eingliederungshilfeleistungen für Schulkinder sind nur beitragsfrei, wenn sie als Leistungen zur Teilhabe an Bildung erbracht werden, um den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Die inklusive Weiterentwicklung ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Der Bund hat im Rahmen seiner Kompetenzen und Zuständigkeiten sowohl finanzielle Mittel als auch rechtliche Verbesserungen umgesetzt mit dem Ziel, auch Sie als pflegende Eltern zu entlasten.
 

Wo finde ich weitere Informationen? 

Die Links und Downloads bieten weitere Informationen und verweisen auf die zuständigen Stellen in den Bundesländern. Weitere Fragen und Anregungen können an das Kontaktformular des Portals „Recht auf Ganztag“ gestellt werden.