Die Bundesregierung evaluiert unter Beteiligung der Länder die durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) verursachten Investitionskosten und die Betriebskosten.
Die Evaluation untersucht, ob und zu welchen Wirkungen das Investitionsprogramm und die Änderung der Umsatzsteuerverteilung im Bereich der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter und der Nutzung der Angebote geführt bzw. beigetragen hat.
Im Mittelpunkt steht nicht die Bewertung des Gesetzes oder des Ganztags selbst. Zwar werden auch die Wirkungen des Ganztagsausbaus insgesamt einbezogen, die eigentlich Zielrichtung liegt jedoch in der Analyse, ob die begleitenden Maßnahmen des Bundes ihr Ziel erreicht haben, ein bedarfsdeckendes und zeitgemäßes Ganztagsangebot zu schaffen und zu erhalten, ob sie hierfür ursächlich, nützlich und notwendig waren und ob sie dabei auch wirtschaftlich waren. Die Evaluation untersucht somit die finanziellen und strukturellen Bedingungen, nicht jedoch pädagogische oder politische Zielsetzungen.
Das Evaluationsdesign wurde so gewählt, dass die Evaluation so effizient wie möglich, aber so differenziert wie nötig gehalten wird, um den komplexen Strukturen des Ganztags in Deutschland gerecht zu werden. Vorhandene Datenbestände werden bestmöglich genutzt und neue Erhebungen nur dort vorgenommen, wo kritische Informationslücken bestehen.
Die Evaluation nimmt die drei Dimensionen Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in den Blick und wird sich insbesondere an den folgenden Leitfragen orientieren:
- Wurde das Ziel der Finanzhilfen, d.h. die Unterstützung der Länder bei Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung (Bedarfsdeckung), erreicht?
- Wurde das Ziel erreicht, einen anteiligen Ausgleich für laufende Belastungen, die aus der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs entstehen, zu realisieren?
- Welche Wirkungen haben die Finanzhilfen und die Entlastung bei den Betriebskosten erzielt?
- Waren die Finanzhilfen und die Entlastung bei den Betriebskosten geeignet und ursächlich für Erhalt und Schaffung bedarfsdeckender und zeitgemäßer Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung?
- Wodurch entstanden Behinderungen, Zielverschiebungen oder Verzögerungen?
- Haben die Finanzhilfen und die Entlastung bei den Betriebskosten die intendierten Adressaten, d.h. freie und öffentliche Träger von Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe, erreicht?
- Lässt sich eine Änderung in der Nutzung bzw. Beteiligungsquote an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten feststellen (ggf. Änderung im Verhältnis zwischen Betreuungsangebot und Betreuungsbedarf)?
- War der Ressourcenverbrauch wirtschaftlich?
- War der Mitteleinsatz mit Blick auf die Zielerreichung wirtschaftlich?
Zum 31.12.2027 wird ein Zwischenbericht und zum 31.12.2030 ein Abschlussbericht erstellt und veröffentlicht.
Mit der Durchführung der Evaluation wurde im Dezember 2023 die InterVal GmbH in Zusammenarbeit mit Prof.in Stöbe-Blossey beauftragt.