Kinder in der Grundschule haben ab dem 1. August 2026
ein Recht auf Ganztags-Betreuung.
Das steht im neuen Ganztags-Förderungs-Gesetz, kurz GaFöG,
im 8. Sozial-Gesetz-Buch.
Dieses Gesetz gilt zuerst für die Kinder,
die im Jahr 2026 neu in die Schule kommen.
Ab dem 1. August 2029 gilt das Gesetz dann
für Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse.
Diese Punkte legt das neue Gesetz fest:
- Kinder in den Klassen 1 bis 4
können eine Ganztags-Betreuung bekommen. - Die Ganztags-Betreuung kann
an allen Tagen von Montag bis Freitag je 8 Stunden genutzt werden.
Die Unterrichts-Stunden werden auf diese 8 Stunden angerechnet.
Die Eltern können dabei entscheiden,
ob ihr Kind nach dem Unterricht noch Betreuung bekommen soll. - Die Ganztags-Betreuung kann in einem Hort oder in der Schule sein.
Dabei können auch andere Einrichtungen mitarbeiten.
Das können zum Beispiel Jugendverbände, Sport-Vereine
oder Musik-Schulen sein. - Die Ganztags-Betreuung gibt es auch in den Schul-Ferien.
Aber es kann dabei auch Schließ-Zeiten geben.
Diese Schließ-Zeiten dürfen insgesamt 4 Wochen im Jahr dauern.
Wichtig:
Die Eltern müssen nicht nachweisen,
dass sie eine Ganztags-Betreuung für ihr Kind brauchen.
Zum Beispiel, weil sie bei der Arbeit sind
und das Kind nicht selbst betreuen können.
Das Recht auf Ganztags-Betreuung ist keine Pflicht.
Eltern können wählen,
ob sie das Betreuungs-Angebot nutzen möchten.
Die Dauer vom Schul-Unterricht wird mitgezählt
bei den maximal 8 Stunden Betreuung am Tag.
In manchen Bundes-Ländern gibt es schon
viele Angebote dafür.
Der deutsche Staat unterstützt die Bundes-Länder mit Geld,
damit es die Ganztags-Betreuung ab 2026 in ganz Deutschland gibt.
So können in den Städten und Gemeinden Orte entstehen.
Dort bekommen Kinder nach dem Schul-Unterricht
zusätzliche Lern-Möglichkeiten
und können mit anderen Kindern spielen.
Mit dem Recht auf Ganztags-Betreuung
wird es mehr Plätze für Kinder-Betreuung geben.
Die Bundes-Länder wollen auch die Betreuung verbessern.
Dafür haben sie schon Vorschläge gemacht.
Zu diesen Vorschlägen gehört:
- Kinder sollen mitentscheiden,
welche Angebote es bei der Ganztags-Betreuung gibt. - Auch Eltern dürfen dazu Vorschläge machen.
Das betrifft auch andere Sorge-Berechtigte und Personen,
die sich um Kinder kümmern.