Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter stufenweise in Kraft: Zunächst gilt er in diesem Jahr für die neuen ersten Klassen, ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für alle Kinder vom ersten bis zum vierten Schuljahr. Dieser Rechtsanspruch umfasst auch die Betreuung in den Schulferien.
Am 06.03 stimmte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ ab. Damit gelten Angebote der Jugendarbeit, sowohl von öffentlichen Trägern als auch von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, künftig als Ferienbetreuung im Sinne des Rechtsanspruchs. Das Gesetz tritt nach erneuter Beratung im Bundesrat nach seiner Verkündung in Kraft.
Entlastung für Schulen, Gestaltungsspielräume für Länder und Kommunen
Länder und Kommunen könnten Betreuungsangebote in den Ferien so freier und vielfältiger gestalten – und würden gleichzeitig auf struktureller Ebene entlastet.
Darüber hinaus trägt der Gesetzentwurf der immensen Bedeutung der Jugendarbeit Rechnung: Ferien sind Zeit für Erholung und Selbstverwirklichung. Erkennt der Bundestag die Angebote der Jugendarbeit als Ferienbetreuung im Sinne des Rechtsanspruchs an, könnten Grundschulkinder ihren Interessen in den Schulferien noch besser nachgehen und neue Stärken entdecken.
Der Bedarf an Kinderbetreuung ist in ganz Deutschland weiterhin hoch – gerade in den Schulferien leisten gute Betreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon profitieren alle Kinder, unabhängig von Herkunft oder Wohnort.