Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung ist vom 30. Juni 2022
und gilt für die Internet-Seite recht-auf-ganztag.de.
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.
Deshalb wurde die Seite programmiert und gestaltet
nach den aktuellen Regeln für Barriere-Freiheit.

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz BGG
  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV

Die Barriere-Freiheit dieser Internet-Seite
wird in den nächsten Wochen getestet.
Eine unabhängige BITV-Prüfstelle führt den Test durch.
Wir veröffentlichen das Ergebnis dann hier.

Probleme melden

Haben Sie Probleme bei der Nutzung dieser Internet-Seite?
Dann melden Sie diese Probleme bitte
über das Kontakt-Formular im Bereich „Kontakt“.
Sie können uns auch per Post, Telefon oder E-Mail erreichen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
Referat ÖA
11018 Berlin
Telefon: 030 18 55 50
E-Mail: internetredaktion@bmfsfj.bund.de

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben Ihre Probleme mit der Internet-Seite gemeldet
und sind nicht zufrieden mit der Reaktion der Verantwortlichen?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle um Hilfe bitten.

Die Schlichtungs-Stelle vermittelt bei Problemen
zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundes-Behörden.
Diese Vermittlung nennt man auch Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren ist für Sie kostenlos.

Auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle finden Sie
alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren.
Dort erfahren Sie auch, wie Sie den Antrag stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Das sind die Kontakt-Daten der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 185 27 28 05
Fax: 030 185 27 29 01
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

zurück zur Inhalts-Übersicht