Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Dritter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Eine Frau und drei Kinder bemalen zusammen Figuren an einem Tisch sitzend
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Das Bundeskabinett hat heute den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Der Bericht zeigt: die Mehrheit der Familien Ganztagsangebote in Anspruch nimmt - im Schuljahr 2023/2024 besuchten rund 1,9 Millionen beziehungsweise 57 Prozent aller sechseinhalb- bis zehneinhalbjährigen Kinder in der Bevölkerung eine Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung (Hort). Aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Zeitgemäßer Ganztag ist Lern- und Lebensort für Kinder und ermöglicht bessere Teilhabe. Gleichzeitig erlaubt der Ganztag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - zu verbessern. Wir als Bund setzen uns gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein. Das schafft starke Familien. Deshalb ist der Rechtsanspruch, der im nächsten Jahr zunächst für die erste Klasse in Kraft tritt, ein echter Meilenstein. Erfreulich ist, dass der dritte Bericht zum Ausbaustand erneut einen deutlichen Anstieg des Platzangebots zeigt. Um die verbleibende Lücke zwischen Angebot und Bedarf der Eltern zu schließen, müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen. Es ist gut, dass die Länder zuversichtlich auf das Platzangebot zum Schuljahr 2026/27 blicken.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden im Schuljahr 2026/2027 (2029/2030) rund 166.000 (190.000) und im Szenario eines deutlich steigenden Bedarfs 284.000 (339.000) zusätzliche Plätze benötigt, das heißt, im Mittel 225.000 (264.000) zusätzliche Plätze. Dabei fällt der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während in den ostdeutschen Ländern vor allem ein qualitativer Ausbau stattfindet. Der prognostizierte Ausbaubedarf hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, unter anderem da Länder und Kommunen mit Unterstützung des Bundes stetig neue Plätze geschaffen haben. 

Bildungsinfrastruktur ausbauen

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den notwendigen Platzausbau zu unterstützen. Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro per anno ab 2030 angepasst.

GaFöG-Bericht

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der zugehörigen Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter.