Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt für die ersten Klassen in Kraft

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Mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken: Ab dem 1. August haben Kinder der ersten Klassenstufe bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den folgenden Schuljahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse gilt. Das Betreuungsangebot umfasst bis zu acht Stunden an fünf Werktagen einschließlich der Unterrichtszeit und gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Der Rechtsanspruch bedeutet jedoch keine Verpflichtung zur Teilnahme. Ob ein Ganztagsangebot genutzt wird, entscheiden die Eltern. 

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: "Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen – sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein."

Bund unterstützt Länder und Kommunen bei der Umsetzung

Derzeit sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig in einer Schule oder einem Hort betreut, was einer Inanspruchnahmequote von 57 Prozent entspricht. Um den notwendigen Platzausbau voranzutreiben, stellt die Bundesregierung bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für investive Maßnahmen der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: "Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe – für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland."

Dauerhafte Entlastung und qualitative Weiterentwicklung

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran.

Neben dem Ausbau von Plätzen fördert das Bundesbildungs- und Familienministerium die qualitative Weiterentwicklung der Angebote durch Fachveranstaltungen, den Ganztagskongress, begleitende Studien und regelmäßige Austauschformate zwischen Bund und Ländern.